Informationsbroschüre "Kaufl. für Büromanagement in der öffentlichen Verwaltung" - Abt. I - Schuljahr 2020/2021
28 14 N UTZUNGSORDNUNG DER C OMPUTEREINRICHTUNGEN (Stand März 2007) 1 Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schü- lerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medi- enkompetenz außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Die Louise-Schroeder-Schule gibt sich für den Umgang mit diesemMedium die folgende Nutzungs- ordnung. Dabei gilt Teil 2 für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil 3 ergänzt Teil 2 in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. 2 Regeln für jede Nutzung 2.1 Zugang Der Zugang zu den PCs erfolgt jeweils nach den in den einzelnen Fächern bzw. Fachräumen gelten- den Bedingungen. Hierzu gehört in der Regel der Zugang mit individueller Nutzerkennung und Pass- wort. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verant- wortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. 2.2 Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugend- schutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder ras- sistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. 2.3 Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Bedienhandlungen des Benut- zers zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spä- testens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Der Benutzer ist mit der Speicherung der Bedienhandlungen einverstanden. Das Einverständnis erfolgt freiwillig. 2.4 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermei- den. Grundsätzlich ist die Schule berechtigt, diese Daten jederzeit zu löschen. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
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