Informationsbroschüre "Kaufl. für Büromanagement in der öffentlichen Verwaltung" - Abt. I - Schuljahr 2020/2021

31 16 V ERLASSEN DES S CHULGELÄNDES IN DEN P AUSEN Die Schulkonferenz der Louise-Schroeder-Schule hat beschlossen, dass Schüler während der Pausen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vor- liegt, wird von der Unfallkasse ausschließlich im Einzelfall - nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht.

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