Informationsbroschüre "Verwaltungsfachangestellte" - auch DQ - Abt. I - Schuljahr 2021/2022

31 19 V ERLASSEN DES S CHULGELÄNDES IN DEN P AUSEN Die Schulkonferenz der Louise-Schroeder-Schule hat beschlossen, dass Schüler während der Pausen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmit- telbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse ausschließlich im Einzelfall -nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung un- ter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit- beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unter- richtszeiten kein Versicherungsschutz besteht.

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