Informationsbroschüre "Verwaltungsfachangestellte" - auch DQ - Abt. I - Schuljahr 2021/2022

6 5 L EISTUNGSBEWERTUNG Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der Berufsschule setzen sich nach der Berufsschulverordnung (BSV) zu 50 % aus schriftlichen und zu 50 % aus sonstigen Leistungen zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: Note Prozentsatz der Bewertungseinheiten Berufsschule Prüfung vor der zuständigen Stelle des ÖD Land, VAK (zum Vergleich) Prüfung vor der zuständigen Stelle des ÖD Bund, BVA (zum Vergleich) 1 ab 85 ab 92 ab 87,5 2 ab 70 ab 81 ab 75 3 ab 55 ab 67 ab 62,5 4 ab 45 ab 50 ab 50 5 ab 09 ab 30 ab 25 6 unter 09 unter 30 unter 25 H ALBJAHRESNOTE , A BSCHLUSSNOTEN UND Z EUGNISSE Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern im Schulhalbjahr er- brachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen (§ 9 I BSV). Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote (§ 10 I BSV). Die Abschlussnote ergibt sich aus den Leistungen aller vollständig besuchten Schulhalbjahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Gewichtung und der Leistungsentwicklung (§ 10 II BSV). S TUNDENTAFEL V ERWALTUNGSFACHANGESTELLTE / R (VFA) Dieser Ausbildungsberuf wird in folgenden Varianten angeboten: - Teilzeit (drei Tage Behörde/Betrieb, zwei Berufsschultage pro Woche) - Blockmodell (sechs Wochen Berufsschule pro Schulhalbjahr) - VFA- Sprachenklasse (fünf Halbjahre Unterricht im Teilzeitmodell und ein Halbjahr Aus- landsaufenthalt) und - VFA mit Doppelqualifizierung (Berufsschulunterricht erfolgt im Blockmodell mit einem zu- sätzlichen Tag Fachoberschulunterricht außerhalb des Berufsschulblocks). - Schnellläufer (wie Teilzeit, jedoch statt in 3 in 2 Jahren); Eigenverantwortliches Üben und Lernen ist hier unabdingbar. Die jeweiligen Stundepläne entsprechen den genehmigten Stundentafeln.

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