Informationsbroschüre "Berliner Ausbildungsmodell - Kaufleute für Büromanagement" - Abt. II - Schuljahr 2019/2020
28 E INGANGSBELEHRUNG FÜR DEN S PORTUNTERRICHT (Stand November 2016) Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS), im kommenden Schulhalbjahr werden Sie im Fach Sport/Gesundheitsförderung an unserer Schule unterrichtet. Deshalb informieren wir Sie auf diesem Weg über die wichtigen Besonder- heiten dieses Unterrichtsfaches. Die folgenden Punkte sind verbindliche ‚Spielregeln’, die von allen gleichermaßen einzuhalten sind. 1. Unterrichtsbeginn : Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen für alle SuS umgezogen in der Sporthalle. 2. Sportschuhe/-kleidung : Das Betreten der Sporthalle ist nur mit sauberen Sportschuhen gestattet (gilt auch für sportbefreite SuS, vgl. 6.). Für die Teilnahme am Sportunterricht ist funktionale Sportkleidung unabdingbare Voraussetzung. 3. Wertsachen : Vermeiden Sie es, Wertsachen zum Sportunterricht mitzubringen. Tragen Sie selber Sorge, dass Ihre Wertsachen während des Unterrichts sicher aufbewahrt sind. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung! 4. Schmuck : Das Tragen von Schmuck ist wegen der Verletzungsgefahr von der Schulbehörde verboten. Bitte legen Sie sämtlichen Schmuck unaufgefordert vor dem Unterricht ab (Pier- cings können gegebenenfalls abgeklebt werden). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften erlischt der Versicherungsschutz der Unfallkasse. 5. Gesundheitliche Probleme : Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. Asthma, Diabetes), die u.U. eine Einschränkung des Sporttreibens erforderlich machen, informieren Sie bitte vorab Ihre Lehrkraft in einem persönlichen Gespräch und klären Sie individuell das weitere Vor- gehen. 6. Befreiung (stundenweise) : Sollten Sie aus plausiblen Gründen über einen überschaubaren Zeitraum nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sind Sie trotzdem zur Anwe- senheit verpflichtet und werden mit organisatorischen Aufgaben betraut. Eine selbstver- fasste formgerechte und begründete Entschuldigung wird für max. einen Ter- min/Unterrichtsblock anerkannt; anschließende Fehlzeiten müssen durch eine ärztliche Be- scheinigung nebst begründetem Anschreiben durch die SuS belegt werden (Abgabefrist beim Sportlehrer = eine Woche). In Einzelfällen kann bei Vollzeitschülern ein amtsärztliches Attest erforderlich werden! 7. Befreiung (dauerhaft) : In besonderen Fällen kann ausschließlich bei der Schulleitung / Ab- teilungsleitung eine Sportbefreiung (Entbindung von der Anwesenheitspflicht im Sportun- terricht) beantragt werden. Der Sportlehrer ist dann zusätzlich eigenverantwortlich durch die SuS unverzüglich durch eine Kopie in Kenntnis zu setzen.
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