Informationsbroschüre "Berliner Ausbildungsmodell - Kaufleute für Büromanagement" - Abt. II - Schuljahr 2019/2020

31 2.5 Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. - Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten be- sonders gefährdet. Deshalb ist im Bereich der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. 2.6 Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwen- dungen ist nur mit Einwilligung der Aufsichtsperson zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet ver- antwortlich.Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungs- rechte zu beachten. 2.7 Versenden von Informationen in das Internet Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichungen von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minder- jährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. 3 Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts 3.1 Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht ge- währt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (s. Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. 4 Schlussvorschriften Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach Ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nut- zerbelehrung statt. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechti- gung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

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