Informationsbroschüre "IBA - Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung" - Abt. II
11 6 „W ERDET V ERTRETER * INNEN IN DER GSV! Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht.“ Erstellt durch die Gesamtschüler*innenvertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projekt- gruppe Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (Stand 2009) Welche Mitwirkungsrechte hat die Schüler*innenvertretung in der Klasse? - Die Klassensprecher*innen können bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts mitwirken. - Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen (Schulische Ausflüge, Klassenfahrten). - Die Klassensprecher*innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen (§ 82 Berliner Schulgesetz). - Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher*innen eine Schulstunde zur Verfügung. Dort bespricht man Themen, die die Klasse betreffen. - Die Klassensprecher*innen sind die Interessenvertreter*innen ihrer Klasse. Sie dürfen und sollen Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können sich als Vertreter*innen ihrer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenleiter*innen, Beratungslehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, GSV, Leitungen usw.) wenden. - Weil die Klassensprecher*innen ihre Klasse gut kennen, können sie zur Lösung von Problemen einen wertvollen Beitrag leisten. Welche Mitwirkungsrechte hat die Schüler*innenvertretung in der Schule? - In der Gesamtschüler*innenvertretung (GSV) können je zwei gewählte Vertreter*innen der Abteilungsschüler*innen vertreten sein. - Diese arbeiten als beratende Mitglieder der Abteilungskonferenz der Lehrkräfte mit. - Sie arbeiten als stimmberechtigte Mitglieder im Vermittlungsausschuss mit. - Je eine*r von ihnen nimmt an den Schulkonferenzen teil und übt Stimmrecht aus. Sie entscheiden also über wichtige Fragen des Schullebens mit. - Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z. B. Schülerzeitung, Projekte usw. - Die GSV ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule durchzu- führen. - Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Schulhalbjahr eine Schüler*innenversammlung einberufen. Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schüler*innenvertretungen interessiert, solltet ihr Engagement mitbringen und bereit sein, Zeit zu investieren.
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