Informationsbroschüre "IBA - Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung" - Abt. II

21 10 N UTZUNGSORDNUNG DER C OMPUTEREINRICHTUNGEN (Stand Juni 2021) 1 Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außer- halb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Die Louise-Schroeder-Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil 2 für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil 3 ergänzt Teil 2 in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. 2 Regeln für jede Nutzung 2.1 Zugang Der Zugang zu den PCs erfolgt jeweils nach den in den einzelnen Fächern bzw. Fachräumen geltenden Bedin- gungen.Hierzu gehört in der Regel der Zugang mit individueller Nutzerkennung und Passwort.Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. 2.2 Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugend-schutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzuru- fen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. 2.3 Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Bedienhandlungen des Benutzers zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwer- wiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachts- unabhängige Stichproben Gebrauch machen. Der/Die Benutzer*in ist mit der Speicherung der Bedienhandlungen einverstanden. Das Einverständnis erfolgt freiwillig. 2.4 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipu- lationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Grundsätzlich ist die Schule berechtigt, diese Daten jederzeit zu löschen.Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. 2.5 Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schä- den sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. - Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist im Bereich der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

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