Informationsbroschüre "IBA - Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung" - Abt. II

33 15 V ERLASSEN DES S CHULGELÄNDES IN DEN P AUSEN Die Schulkonferenz der Louise-Schroeder-Schule hat beschlossen, dass Schüler*innen während der Pausen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse aus- schließlich im Einzelfall - nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches VII unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt vor allem, wenn in einer Pause, Freistunde oder bei Unterrichtsausfall die Schule verlassen wird, um schulfremden, privaten Verrichtungen (z. B. Spazierfahrten) nachzugehen; das Schulgelände verlassen wird, um einer eigenwirtschaftlichen Betätigung nachzugehen; das Schulgelände zum Kauf von Proviant etc. ver- lassen wird. Die Schulleitung 16 V ERHALTEN BEI F EUERALARM 1. Bei Ertönen des Alarmsignals bzw. optischer Signale verlässt die Klasse (Gruppe) unter der Führung der Lehrkraft geschlossen den Unterrichtsraum und begibt sich auf dem kürzesten Wege unter Beachtung des Fluchtwegeplans zügig zum Sammelplatz. Durch die Mensa und Cafeteria verlaufen keine Fluchtwege! 2. Die Lehrkraft verlässt den Unterrichtsraum zuletzt und nimmt das Klassenbuch mit. 3. Die Lehrkraft schließt – sofern sie nicht im Gefahrenfalle daran gehindert wird – Fenster und Türen, ohne sie abzuschließen. Die Klassen sammeln sich vor den Abteilungsschildern auf dem Sportplatz! 4. Die Lehrkraft hat sich auf dem Sammelplatz von der Vollzähligkeit der Klasse (Gruppe) zu überzeugen und meldet es der Abteilungsleitung, die sich unter dem Abteilungsschild aufhält. 5. Alle Lehrkräfte (auch diejenigen, die keinen Unterricht haben), sonstige Mitarbeiter*innen und alle Schü- ler*innen bleiben bis zur Aufhebung des Feueralarms durch den Brandschutzbeauftragen auf dem Sam- melplatz.

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