Informationsbroschüre "Kaufl. für Büromanagement in freien Wirtschaft" - Abt. II - Schuljahr 2021/2022

15 Vorzeitige Abschlussprüfung Die Ausbildungszeit kann um ein Semester verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester vor dem Prüfungssemester bes- ser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Verkürzung muss bei der IHK beantragt werden. Weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung finden Sie im Internet auf der Seite: www.ihk-aka.de Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbildungs- betrieb - Theorie in der Berufsschule) können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse errei- chen, in unserem dualen Ausbildungsgang den erweiterten Hauptschul- und den Mittleren Schul- abschluss. Dabei ist es egal, mit welchem Abschluss Sie die Berufsausbildung beginnen. Es ist möglich, ohne Schulabschluss in eine duale Berufsausbildung einzutreten und sie mit dem MSA zu beenden, hierzu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 25 BSV) Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (§ 24 BSV) • Erfolgreicher Abschluss der Be- rufsschule (mind. 480 UStd.) • Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 • Erfolgreiche Abschlussprüfung • Ausreichende Fremdsprachen- kenntnisse nach § 26, z. B. 120 Std. im WPU Englisch oder bestandene KMK-Prüfung Erfolgreicher Abschluss der Berufs- schule (mind. 480 UStd.) Die Berufsschule ist, unabhängig von der IHK-Prüfung, erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt, nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden, keine Abschlussnote „6“ erteilt wird.

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