Informationsbroschüre "Kaufl. für Büromanagement in freien Wirtschaft" - Abt. II - Schuljahr 2021/2022
26 8. Unfälle : Unfälle jeglicher Art während des Sportunterrichts sind der verantwortlichen Lehr- kraft unverzüglich zu melden. Ist ein Arztbesuch erforderlich, sind Sie zum Ausfüllen eines Unfallbogens verpflichtet, den Sie im zuständigen Sekretariat erhalten. 9. Vandalismus : Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Sportgeräten oder sonsti- gen Schuleigentums müssen diese vom Schädiger ersetzt werden. 10. Essen und Trinken : Esswaren (auch Kaugummi) dürfen nicht mit in die Halle genommen wer- den. Getränke (außer Glas) können in einem festgelegten Bereich deponiert und getrunken werden. 11. Unterrichtsende : Keiner verlässt die Halle, bevor nicht alle Materialien wieder ordnungsge- mäß verstaut sind. Die Lehrkraft beendet den Unterricht! 12. Notengebung : Ihre Zeugnisnote setzt sich aus zwei Teilnoten (A +B) zusammen: Die Fachnote (A) umfasst die Qualität der vorhandenen und erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie die erlernten Kenntnisse in den sportlichen Bewegungsbereichen. Die überfachliche Note (B) beinhaltet die gezeigten Kompetenzen im personalen, sozialen und methodischen Bereich. Mögliche Aufwertungskriterien der Sportnote können z. B. sein: Übernahme eines Stunden- teils, besonderes (soziales) Engagement, Übernahme von Verantwortung. Verstöße gegen die allgemeinen Regeln (z. B. unentschuldigte Fehlzeiten, Verspätungen, feh- lendes Sportzeug, Schmuck im Sportunterricht, keine Mithilfe beim Auf- und Abbau, feh- lende Rücksichtnahme) führen zu einer Abwertung der Note. Im Sportunterricht zählt vor allem die aktive Teilnahme. Eine unentschuldigte Fehlzeit ist eine Leistungsverweigerung und wird mit der Note „Ungenügend“ bewertet! Häufige entschuldigte Fehlzeiten, durch die keine eindeutige Zeugnisbewertung möglich ist, werden im Schülerbogen und Zeugnis mit dem Kürzel „o. B.“ kenntlich gemacht (Sport: ohne Bewertung). Bei längerer Sportbefreiung aufgrund eines ärztlichen Attests und fehlender Bewertungs- grundlage wird im Schülerbogen und Zeugnis ein „bf.“ eingetragen (befreit vom Sportunter- richt).
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