Informationsbroschüre "Kaufl. für Büromanagement in freien Wirtschaft" - Abt. II - Schuljahr 2021/2022
30 15. V ERLASSEN DES S CHULGELÄNDES IN DEN P AUSEN Die Schulkonferenz der Louise-Schroeder-Schule hat beschlossen, dass Schüler während der Pau- sen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie un- mittelbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse ausschließlich im Einzelfall -nach den Vorschriften der Reichsversicherungs- ordnung unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit- beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht.
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