Informationsbroschüre "Kaufleute für Büromanagement (mit DQ)" - Abt. II

18 12 S CHUL - UND H AUSORDNUNG (Stand Juni 2021) Die Louise-Schroeder-Schule will den Schülerinnen und Schülern der Schule eine fachliche, allgemeine, kulturelle und soziale Bildung vermitteln. Der Lernerfolg hängt dabei im Wesentlichen von der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ab. Das Miteinander aller Beteiligten erfordert eine soziale Ordnung, die von allen gleichermaßen getragen werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden Einzelnen verwirklicht werden kann. 1 Grundsätze 1.1 Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört, dass störende Einflüsse von außen unterbunden werden. Deshalb müssen sich schulfremde Personen grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Zentralsekretariat melden. 1.2 Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, insbesondere des Schulgesetzes für Berlin sowie den Bestimmungen dieser Haus- und Schulordnung behandelt. 1.3 Den Weisungen des Lehrpersonals sowie der sonstigen Beschäftigten ist Folge zu leisten. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu führen und auf Verlangen einer Lehrkraft bzw. den sonstigen Beschäftigten vorzuweisen. 2 Unterrichts- und Pausenzeiten 1. und 2. Stunde 08:15 – 09:45 Uhr Pause 09:45 – 10:05 Uhr 3. und 4. Stunde 10:05 – 11:35 Uhr Pause 11:35 – 12:05 Uhr 5. und 6. Stunde 12:05 – 13:35 Uhr Pause 13:35 – 13:55 Uhr 7. und 8. Stunde 13:55 – 15:25 Uhr Pause 15:25 – 15:35 Uhr 9. und 10. Stunde 15:35 – 17:05 Uhr Ab 16:00 Uhr ist das Gebäude von außen nicht mehr zugänglich. Nach Beendigung des Unterrichtes ist das Schulgelände zu verlassen. Ausnahmen sind mit dem Einverständnis einer Lehrkraft möglich. [ DAS EINHALTEN DER FOLGENDEN REGELN IST FÜR RÜCKSICHTSVOLLE MENSCHEN SELBSTVERSTÄNDLICH, FÜR DIE WENIGEN ANDEREN GELTEN SIE ALSANWEISUNGEN … ]

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU3MTU=