Informationsbroschüre "Kaufleute für Büromanagement (mit DQ)" - Abt. II
21 (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prüfung der Beurlaubungsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie der Leistungsstand berücksichtigt. (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet, dies der jeweiligen Abteilungsleitung zu melden. 5 Verhalten im Schulbereich 5.1 Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte dürfen während des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft nicht verwendet werden und sind nicht nur stumm, sondern grundsätzlich auszuschalten. Bei Verweigerung oder wiederholter Missachtung können die Geräte bis zum Unterrichtsende eingezogen werden. Werden Mobiltelefone und/oder sonstige elektronische Kommunikationsgeräte während des Schreibens von Leistungsüberprüfungen, Klassenarbeiten oder Prüfungen eingeschaltet mitgeführt, wird dies grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet. 5.2 Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet die Lehrkraft. 5.3 Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport von sperrigen, schweren Gegenständen bestimmt. Schülerinnen und Schülern, die über einen Schlüssel verfügen, ist es nicht gestattet, andere Schülerinnen und Schüler mitzunehmen. 5.4 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Für Raucherinnen und Raucher ist eine außerhalb des Schulgeländes angelegte Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen vor der Haupteinfahrt ist unerwünscht! 5.5 Das Mitführen jeglicher Art von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt. 5.6 Bei jeder Art von Beschädigungen, dazu zählen auch Schmierereien, werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zudem werden schuldisziplinarische Maßnahmen eingeleitet. In schweren Fällen wird Anzeige bei der Polizei erstattet. 5.7 Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein Leitbild ist die Berücksichtigung der Mülltrennung. 5.8 Die Tafel soll nach jedem Unterrichtsblock gesäubert werden. Für Kreidetafeln soll in den Wasserbehältern für sauberes Wasser gesorgt werden. Whiteboards sind ebenfalls ggf. mit Reinigungsmitteln zu reinigen. Hierzu wird ein Tafeldienst eingerichtet. 5.9 Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der im Freigelände vorgesehene Bereich aufzusuchen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum. Vor Verlassen des Raumes müssen die Fenster und Zwischentüren geschlossen werden, der Raum wird nicht abgeschlossen. Den Weisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. 5.10 Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle im Klassenraum entsprechend des Reinigungsplanes hochgestellt werden, um das Säubern des Raumes zu ermöglichen.
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