Informationsbroschüre "Kaufleute für Büromanagement (mit DQ)" - Abt. II
22 5.11 Halten Sie die Toiletten so sauber, wie Sie diese selbst vorfinden möchten! Die vorsätzliche Verunreinigung der Toiletten oder deren mutwillige Beschädigung zieht disziplinarische Maßnahmen und Schadensersatzansprüche nach sich. 5.12 Sparen Sie Energie, indem Sie das Licht ausschalten, wenn es nicht benötigt wird, und indem Sie die Klassenräume im Winter nur „stoßweise“ lüften. 5.13 Um eine Verschmutzung des Gebäudes zu vermeiden, sind grundsätzlich Nahrungsmittel und Getränke in der Mensa, Caféteria oder auf dem Pausenhof einzunehmen. Nur geschlossene Getränke und verpackte Nahrungsmittel dürfen in die Klassenräume (nicht Fachräume!) mitgenommen werden. Räumen Sie nach Gebrauch die Tische ab und werfen Sie den Müll in die entsprechenden Behälter. 6 Angebote der Schule 6.1 Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher dienen vor allem der häuslichen Vor- und Nachbereitung. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwortung dafür, dass die Bücher vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 6.2 Die in den Sporthallen aufsichtführenden Lehrkräfte können Bälle, Tennisschläger und anderes Sportgerät für die Nutzung während der Pause zur Verfügung stellen. 7 Umgang mit Konflikten und Störungen des Schulbetriebs 7.1 Unsere Schule erfüllt einen öffentlichen Auftrag, zu dessen Gelingen vor allem Schüler, Schülerinnen, Auszubildende, Lehr- und Verwaltungspersonal, Ausbildungsbetriebe und die Eltern beitragen. Damit die Schule ihre Aufgabe gut erfüllen kann, ist ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Miteinander aller Mitglieder der Schulgemeinschaft notwendig. 7.2 Bei auftretenden Differenzen sollte zuerst der Ausgleich durch das direkte Gespräch gesucht werden. Zum Lösen von Konflikten stehen Klassensprecherinnen und Klassensprecher Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer sowie Konfliktlotsen zur Verfügung. Alle Angehörigen der Schule sind aufgefordert, sich sozial zu verhalten. Hierzu gehören Hilfsbereitschaft, Fairness, Sachlichkeit und Toleranz auf der Grundlage gegenseitiger Achtung. 7.3 Beschimpfungen, Beleidigungen und tätliche Auseinandersetzungen werden schuldisziplinarisch und ggf. strafrechtlich verfolgt. 7.4 Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten; mitgebrachte Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden abgenommen und der Polizei übergeben. Die Schule behält sich unangekündigte Kontrollen vor. 7.5 Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler sowie fundamentalistischer Gesinnung werden nicht toleriert. Das Tragen von Bekleidung oder Zeichen wie Aufnähern, Aufklebern o. Ä., die als politisch radikale Symbole gedeutet werden können, sind auf dem Schulgelände verboten.
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