Informationsbroschüre "Kaufleute für Büromanagement (mit DQ)" - Abt. II

30 17 L ERNRAUM B ERLIN Einige Lehrkräfte arbeiten neben IServ auch mit dem Lernraum Berlin. Für alle Lernenden ist bereits ein Zugang zum Lernraum Berlin eingerichtet. Hier gelten die gleichen Zugangsdaten wie für die Anmeldung in IServ. Sie erreichen den Lernraum Berlin unte r www.lernraum-berlin.de. Alternativ können Sie auch den Link auf der IServ-Plattform nutzen. Alle weiteren Informationen zur Nutzung des Lernraums erhalten Sie von Ihren Lehrkräften. 18 V ERLASSEN DES S CHULGELÄNDES IN DEN P AUSEN Die Schulkonferenz der Louise-Schroeder-Schule hat beschlossen, dass Schüler während der Pausen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse ausschließlich im Einzelfall - nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches VII unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt vor allem, wenn in einer Pause, Freistunde oder bei Unterrichtsausfall die Schule verlassen wird, um schulfremden, privaten Verrichtungen (z. B. Spazierfahrten) nachzugehen; das Schulgelände verlassen wird, um einer eigenwirtschaftlichen Betätigung nachzugehen; das Schulgelände zum Kauf von Proviant etc. verlassen wird. Die Schulleitung

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