Informationsbroschüre "Fachoberschule" - Abt. III
13 9 S CHÜLERINNEN UND S CHÜLER MIT B EHINDERUNGEN Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können sich in Hinblick auf ihre Behinderung an die Klassenleitung wenden. Sowohl das Kollegium als auch das nichtpädagogische Personal (Sekretärinnen, Hausmeister etc.) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Informationen werden streng vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes behandelt. Wichtig Wir können Sie nur dann unterstützend beraten, wenn wir Kenntnis über Ihre Behinderung ha- ben. Vielen Dank vorab für Ihr Vertrauen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjU3MTU=