Informationsbroschüre "Fachoberschule" - Abt. III

3 2 W ICHTIGE H INWEISE FÜR DIE S CHÜLER UND S CHÜLERINNEN DER A BTEILUNG III Informationen zu allgemeinen Regelungen, die die Abteilung betreffen, finden Sie im Infor- mationskasten der Abteilung neben dem Lehrerzimmer 1.2.16/18. Schülersprechstunde ist im Sekretariat täglich während der Pausenzeiten. In den Ferien o- der an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Absprache statt, beachten Sie bitte auch die Ansage des Anrufbeantworters. Atteste o. Ä. bitte schriftlich an die Schule senden, unter Angabe der Klasse und dem Na- men des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin (siehe auch Schul- und Hausordnung). Ein An- ruf ist nicht erforderlich! Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jeweils für ein Schul- jahr ausgestellt bzw. verlängert. Der/die Klassensprecher/in bzw. Vertreter/in sammelt alle Ausweise in der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln. Sie sind verpflich- tet Ihren Schülerausweis immer bei sich zu führen. Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher und/o- der der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in vorzunehmen! Bei einem Sport- und Wegeunfall melden Sie sich unbedingt im Sekretariat. Die Schule vefügt über eine Stundenplan-App (Untis Mobile), mit der Sie z. B. Unterrichts- vertretungen erkennen können. Die Zugangsbedingungen erhalten Sie von Ihren Klassen- leitungen, um den Vertretungsplan auf Ihrem Smartphone einsehen zu können. Alle Lehrer*innen der Louise-Schroeder-Schule haben folgende Emailadresse, unter der sie erreichbar sind: vorname .nachname@oszlss.de (Beispiel: c .lindenberg@oszlss.de) Der Vertretungsplan wird auf den beiden Bildschirmen der Louise-Schroeder-Schule (Foyer und 1. Stock vor dem Lehrerzimmergang) bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Fragezeichen im Vertretungsplan darauf hindeuten, dass für diese Stunde noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Auf keinen Fall bedeuten die Fragezeichen, dass der Unterricht ausfällt! Fehlzeiten:  Beurlaubungen: o Über Beurlaubungen von bis zu drei Unterrichtstagen entscheidet der/die Klassenlehrer/in. o Über Beurlaubungen für mehr als drei Unterrichtstage entscheidet die Ab- teilungsleitung. o Der Antrag auf eine Beurlaubung ist spätestens eine Woche vorher zu stel- len.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU3MTU=