Informationsbroschüre "Fachoberschule" - Abt. III
6 (2) Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang verlassen möchten, teilen dies der Schule unter Angabe der Gründe schriftlich mit. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Darüber hinaus ist bei volljährigen Schü- lerinnen und Schülern von einem Verlassen des Bildungsganges auf eigenen Wunsch auszuge- hen, wenn diese ununterbrochen an mehr als fünf Unterrichtstagen dem Unterricht fernblei- ben, ohne die Schule über das Fernbleiben und dessen Gründe zu informieren. Praktika gelten als Unterricht im Sinne dieser Vorschrift. In den in Satz 3 genannten Fällen hat die Schulleiterin oder der Schulleiter das Verlassen des Bildungsganges unter Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und den Schülerinnen und Schülern schriftlich bekannt zu geben. (3) Ein Verlassen des Bildungsganges im Sinne des Absatz 2 Satz 3 liegt nicht vor, wenn die Be- troffenen unverzüglich nachweisen, dass sie aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Benachrichtigung der Schule gehindert waren und erklären, die Ausbildung fortsetzen zu wollen. (4) Wer den Bildungsgang auf eigenen Wunsch verlassen hat, kann nur in besonders begründe- ten Fällen mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde erneut in einen Bildungsgang der Fach- oberschule aufgenommen werden. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet zugleich über anre- chenbare Zeiten aus dem ersten Bildungsgang. Die Anrechnung von Ausbildungszeiten setzt vo- raus, dass die erneute Aufnahme in einen Bildungsgang mit gleicher Fachrichtung und nicht später als zwei Jahre nach dem Verlassen des ersten Bildungsganges erfolgt. 3 B ERATUNG UND H ILFE FÜR S CHÜLERINNEN UND S CHÜLER Wir bieten an der Schule Beratung und Orientierungshilfen an, in Zusammenarbeit mit dem So- zialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern, Mediatorinnen und dem Lehrer für Suchtprophylaxe. Des Weiteren ist es möglich, mit schulexternen Kooperationspartnern, wie Ämtern und Behörden, Jugendamt, Jobcenter, Bafög-Amt, Ausländerbehörde, Polizei, Gerichtshilfe, in Kontakt zu treten. Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen Beratung bei Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch Gewaltprävention und Deeskalation Angebot von Gruppen- und Einzelberatungen in Konflikten und Krisen Beratung in sozialen, materiellen und psychischen Konfliktsituationen Unterstützung bei der Überwindung von Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und Abbruch- bereitschaft Vermittlung von Adressen und fachkompetenten Ansprechpartnern im außerschulischen Bereich, wie speziellen Beratungsstellen (Therapie, Schuldnerberatungen, Familienbera- tungen etc.)
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