Infobroschüre "Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste" - Abt. III

13 Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbildungs- betrieb - Theorie in der Berufsschule) können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse errei- chen, in unserem dualen Ausbildungsgang die erweiterte Berufsbildungsreife- und den Mittleren Schulabschluss. Dabei ist es egal, mit welchem Abschluss Sie die Berufsausbildung beginnen. Es ist möglich, ohne Schulabschluss in eine duale Berufsausbildung einzutreten und sie mit dem MSA zu beenden, hierzu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 25 BSV) Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (§ 24 BSV) • Erfolgreicher Abschluss der Be- rufsschule (mind. 480 UStd.) • Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 • Erfolgreiche Abschlussprüfung • Ausreichende Fremdsprachen- kenntnisse nach § 26, z. B. 120 Std. im WPU Englisch oder bestandene KMK-Prüfung Erfolgreicher Abschluss der Berufs- schule (mind. 480 UStd.) Die Berufsschule ist, unabhängig von der Prüfung vor der zuständigen Stelle (Bundesverwaltungs- amt oder Verwaltungsakademie Berlin), erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt, nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden, keine Abschlussnote „6“ erteilt wird. Berufsoberschule Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung können Sie über die Berufsoberschule (BOS) die allgemeine Fachhochschulreife oder die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife (Abitur) erwerben.

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