Infobroschüre "Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste" - Abt. III

15 11 S CHÜLERINNEN UND S CHÜLER MIT B EHINDERUNGEN Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können sich in Hinblick auf ihre Behinderung an die Klassen- oder Abteilungsleitung wenden. Sowohl das Kollegium als auch das nichtpädagogische Personal (Sekretärinnen, Hausmeister etc.) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Informationen werden streng vertraulich unter Be- achtung des Datenschutzes behandelt. Wichtig Wir können Sie nur dann unterstützend beraten, wenn wir Kenntnis über Ihre Behinderung ha- ben. Vielen Dank vorab für Ihr Vertrauen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU3MTU=