Infobroschüre "Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste" - Abt. III

34 19 V ERHALTEN BEI F EUERALARM 1. Bei Ertönen des Alarmsignals bzw. optischer Signale verlässt die Klasse (Gruppe) unter der Führung der Lehrkraft geschlossen den Unterrichtsraum und begibt sich auf dem kürzesten Wege unter Beachtung des Fluchtwegeplans zügig zum Sammelplatz. Durch die Mensa und Cafeteria verlaufen keine Fluchtwege ! 2. Die Lehrkraft verlässt den Unterrichtsraum zuletzt und nimmt das Klassenbuch mit. 3. Die Lehrkraft schließt – sofern sie nicht im Gefahrenfalle daran gehindert wird – Fenster und Türen, ohne sie abzuschließen. Die Klassen sammeln sich vor den Abteilungsschildern auf dem Sportplatz! 4. Die Lehrkraft hat sich auf dem Sammelplatz von der Vollzähligkeit der Klasse (Gruppe) zu überzeugen und meldet es der Abteilungsleitung, die sich unter dem Abteilungsschild aufhält. 5. Alle Lehrkräfte (auch diejenigen, die keinen Unterricht haben), sonstige Mitarbeiter und alle Schüler bleiben bis zur Aufhebung des Feueralarms durch den Brandschutzbeauf- tragten auf dem Sammelplatz.

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