Infobroschüre "Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste" - Abt. III

6 6 L EISTUNGSBEWERTUNG Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der Berufsschule setzen sich nach der Berufsschulverordnung (BSV) zu 50 % aus schriftlichen und zu 50 % aus sonstigen Leistungen zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: Note Prozentsatz der Bewertungseinheiten Berufsschule Prüfung vor der zuständigen Stelle des ÖD Land, VAK , IHK (zum Vergleich) Prüfung vor der zuständigen Stelle des ÖD Bund, BVA (zum Vergleich) 1 ab 85 ab 92 ab 87,5 2 ab 70 ab 81 ab 75 3 ab 55 ab 67 ab 62,5 4 ab 45 ab 50 ab 50 5 ab 09 ab 30 ab 25 6 unter 09 unter 30 unter 25 Halbjahresnote, Abschlussnoten und Zeugnisse Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern im Schulhalbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen (§ 9 I BSV). Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote (§ 10 I BSV). Die Abschlussnote ergibt sich aus den Leistungen aller vollständig besuchten Schulhalbjahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Gewichtung und der Leistungsent- wicklung (§ 10 II BSV).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU3MTU=