Informationsbroschüre "Verwaltungsfachangestellte" - auch DQ - Abt. I - Schuljahr 2021/2022

26 16 E INGANGSBELEHRUNG FÜR DEN S PORTUNTERRICHT (Stand März 2020) Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS), im kommenden Schulhalbjahr werden Sie im Fach Sport/Gesundheitsförderung an unserer Schule unterrich- tet. Deshalb informieren wir Sie auf diesem Weg über die wichtigen Besonderheiten dieses Unterrichtsfa- ches. Die folgenden Punkte sind verbindliche ‚Spielregeln’, die von allen gleichermaßen einzuhalten sind. 1. Unterrichtsbeginn : Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen für alle SuS umgezogen in der Sporthalle. 2. Sportschuhe/-kleidung : Das Betreten der Sporthalle ist nur mit sauberen Sportschuhen gestattet (gilt auch für sportbefreite SuS, vgl. 6.). Für die Teilnahme am Sportunterricht ist funktionale Sportkleidung unabdingbare Voraussetzung. 3. Wertsachen : Vermeiden Sie es, Wertsachen zum Sportunterricht mitzubringen. Tragen Sie selber Sorge, dass Ihre Wertsachen während des Unterrichts sicher aufbewahrt sind. Die Schule übernimmt bei Ver- lust keine Haftung! 4. Schmuck : Das Tragen von Schmuck ist wegen der Verletzungsgefahr von der Schulbehörde verboten. Bitte legen Sie sämtlichen Schmuck unaufgefordert vor dem Unterricht ab (Piercings können gegebe- nenfalls abgeklebt werden). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften erlischt der Versicherungsschutz der Unfallkasse. 5. Gesundheitliche Probleme : Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. Asthma, Diabetes), die u.U. eine Ein- schränkung des Sporttreibens erforderlich machen, informieren Sie bitte vorab Ihre Lehrkraft in einem persönlichen Gespräch und klären Sie individuell das weitere Vorgehen. 6. Befreiung (stundenweise) : Sollten Sie aus plausiblen Gründen über einen überschaubaren Zeitraum nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sind Sie trotzdem zur Anwesenheit verpflichtet und wer- den mit organisatorischen Aufgaben betraut. Eine selbstverfasste formgerechte und begründete Ent- schuldigung wird für max. einen Termin/Unterrichtsblock anerkannt; anschließende Fehlzeiten müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nebst begründetem Anschreiben durch die SuS belegt werden (Ab- gabefrist beim Sportlehrer = eine Woche). In Einzelfällen kann bei Vollzeitschülern ein amtsärztliches Attest erforderlich werden! 7. Befreiung (dauerhaft) : In besonderen Fällen kann ausschließlich bei der Schulleitung / Abteilungsleitung eine Sportbefreiung (Entbindung von der Anwesenheitspflicht im Sportunterricht) beantragt werden. Der Sportlehrer ist dann zusätzlich eigenverantwortlich durch die SuS unverzüglich durch eine Kopie in Kenntnis zu setzen.

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