Informationsbroschüre "Verwaltungsfachangestellte" - auch DQ - Abt. I - Schuljahr 2021/2022

27 8. Unfälle : Unfälle jeglicher Art während des Sportunterrichts sind der verantwortlichen Lehrkraft unver- züglich zu melden. Ist ein Arztbesuch erforderlich, sind Sie zum Ausfüllen eines Unfallbogens verpflich- tet, den Sie im zuständigen Sekretariat erhalten. 9. Vandalismus : Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Sportgeräten oder sonstigen Schulei- gentums müssen diese vom Schädiger ersetzt werden. 10. Essen und Trinken : Esswaren (auch Kaugummi) dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Ge- tränke (außer in Glasflaschen) können in einem festgelegten Bereich deponiert und getrunken werden. 11. Unterrichtsende : Keiner verlässt die Halle, bevor nicht alle Materialien wieder ordnungsgemäß verstaut sind. Die Lehrkraft beendet den Unterricht! 12. Notengebung : Ihre Zeugnisnote setzt sich aus zwei Teilnoten (A +B) zusammen: Die Fachnote (A) umfasst die Qualität der vorhandenen und erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie die erlernten Kenntnisse in den sportlichen Bewegungsbereichen. Die überfachliche Note (B) beinhaltet die gezeigten Kompetenzen im personalen, sozialen und methodi- schen Bereich. Mögliche Aufwertungskriterien der Sportnote können z. B. sein: Übernahme eines Stundenteils, beson- deres (soziales) Engagement, Übernahme von Verantwortung. Verstöße gegen die allgemeinen Regeln (z. B. unentschuldigte Fehlzeiten, Ver-spätungen, fehlendes Sportzeug, Schmuck im Sportunterricht, keine Mithilfe beim Auf- und Abbau, fehlende Rücksichtnahme) führen zu einer Abwertung der Note. Im Sportunterricht zählt vor allem die aktive Teilnahme. Eine unentschuldigte Fehlzeit ist eine Leistungs- verweigerung und wird mit der Note „Ungenügend“ bewertet! Häufige entschuldigte Fehzeiten, durch die keine eindeutige Zeugnisbewertung möglich ist, werden im Schülerbogen und Zeugnis mit dem Kürzel „o. B.“ kenntlich gemacht (Sport: ohne Bewertung). Bei längerer Sportbefreiung aufgrund eines ärztlichen Attests und fehlender Bewertungsgrundlage wird im Schülerbogen und Zeugnis ein „bf.“ eingetragen (befreit vom Sportunterricht).

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