Informationsbroschüre "Berliner Ausbildungsmodell - Kaufleute für Büromanagement" - Abt. II - Schuljahr 2019/2020

22 3 Schulbesuch 3.1 Das pünktliche Erscheinen – auch nach den Pausen – ist selbstverständlich. Bei unent- schuldigten Verspätungen kann der unterrichtende Lehrer Maßnahmen gemäß Schul- gesetz ergreifen. 3.2 Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, hat einer der Klassensprecher/Klassensprecherin das Abteilungssekretariat zu in- formieren. 3.3 Während der Unterrichtszeit dürfen die Klassenräume nur mit Zustimmung der Lehr- kraft verlassen werden. Für Toilettengänge sind die Pausen vorgesehen. 3.4 Für die verschiedenen Bildungsgänge unserer Schule gelten unterschiedliche Regelun- gen bezüglich der Entschuldigung von Fehlzeiten. 3.5 Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beur- laubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stel- lungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufschülern und Berufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden. 3.6 Änderungen von Anschriften sind unverzüglich der zuständigen Lehrkraft und dem Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei Veränderungen im Ausbildungsverhältnis müs- sen diese schriftlich im Abteilungssekretariat vorgelegtwerden. 3.7 Bei Um- oder Ausschulungen sind die entliehenen Bücher und der Schülerausweis ab- zugeben. 4 Schulversäumnisse 4.1 Freistellung im Laufe eines Schultags: Bei einer akuten Erkrankung oder sonstigen un- vorhergesehenen wichtigen Gründen sind die Fachlehrkräfte, deren Unterricht betrof- fen ist, um Freistellung vom weiteren Unterricht zu bitten oder die Klassenleitung oder die Tutorin/der Tutor zu informieren Die Freistellung ist von den Lehrkräften sachgerecht zu dokumentieren. 4.2 Fehlzeiten bei Vollzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehe- ner wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtig- ten (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) verpflichtet, die Schule davon am ers- ten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)) Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen und Tutor*innen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen (z. B . mustermann@osz-louise-schroeder.de) .

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