Informationsbroschüre "Berliner Ausbildungsmodell - Kaufleute für Büromanagement" - Abt. II - Schuljahr 2019/2020

26 sichtsvolles und partnerschaftliches Miteinander aller Mitglieder der Schulgemein- schaft notwendig. 7.2 Bei auftretenden Differenzen sollte zuerst der Ausgleich durch das direkte Gespräch gesucht werden. Zum Lösen von Konflikten stehen Klassensprecher, Klassenspreche- rinnen, Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen, Vertrauenslehrer/Vertrauenslehrerinnen sowie Konfliktlotsen zur Verfügung. Alle Angehörigen der Schule sind aufgefordert, sich sozial zu verhalten. Hierzu gehören Hilfsbereitschaft, Fairness, Sachlichkeit und Tole- ranz auf der Grundlage gegenseitiger Achtung. 7.3 Beschimpfungen und Beleidigungen verletzen die Persönlichkeitsrechte anderer. Tätli- che Auseinandersetzungen werden strafrechtlich verfolgt. 7.4 Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten; mitge- brachte Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden abgenommen und der Poli- zei übergeben. Die Schule behält sich unangekündigte Kontrollen vor. 7.5 Erscheinungsformen rechts-, linksradikaler und fundamentalistischer Gesinnung wer- den nicht toleriert. Das Tragen von Bekleidung oder Zeichen wie Aufnähern, Aufkle- bern o. Ä., die als politisch radikale Symbole gedeutet werden können, ist auf dem Schulgelände verboten. 7.6 Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Konfliktes verpflichtende Gespräche geführt, innerschulische Maßnahmen ergriffen, schul- disziplinarische Maßnahmen durchgeführt oder strafrechtliche Maßnahmen eingelei- tet. 7.7 Gewaltvorfälle sind in jedem Fall der Schulleitung zu melden. 7.8 Klassenkonferenzen oder die Schulleitung können nach vorheriger Anhörung der Be- troffenen als zusätzliche Erziehungsmaßnahme gemeinnützige Arbeit (z. B. Fegen des Hofes) anordnen. 8 Verhalten bei Schadensfällen 8.1 Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche gestellt. 8.2 Außerordentliche Vorkommnisse (Gewaltanwendungen, Beschädigungen, Diebstähle) sind dem entsprechenden Abteilungssekretariat oder dem Schulsekretariat zu melden. 8.3 Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Dies gilt auch für den Verlust von Wertsachen in den Sporthallen. 8.4 Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekretariat abzugeben.

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