Informationsbroschüre "Berliner Ausbildungsmodell - Kaufleute für Büromanagement" - Abt. II - Schuljahr 2019/2020
27 8.5 Jeder Unfall eines Schülers/einer Schülerin auf dem Schulweg oder auf dem Schulge- lände - auch ohne sofort sichtbare Folgen ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Abteilungssekretariat zu melden. 8.6 Auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und innerhalb des Schulgelän- des sind alle Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei der Unfallkasse des Landes Berlin versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Verlassen des Schulge- ländes z. B. in Freistunden prinzipiell erlaubt ist, dass während dieser Zeit der Abwe- senheit jedoch der oben genannte Versicherungsschutz nicht besteht. Die Schüler/Schülerinnen - bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten - haben diese Regelung schriftlich anzuerkennen. 9 Sonstiges 9.1 Autos und Motorräder von Schülern/Schülerinnen dürfen auf den Parkplätzen neben der Turnhalle geparkt werden. Behindertenparkplätze sind für Berechtigte freizuhal- ten. 9.2 Der Kinderspielplatz gegenüber der Schule steht laut ,,Gesetz zum Schutz der öffentl. Grün- und Erholungsanlagen“ ausschließlich Kindern zur Verfügung. 9.3 Die Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen an der Louise-Schroeder-Schule ist Bestandteil der Hausordnung und wird als Anlage gesondert verteilt. Buß Schulleiter
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