Infobroschüre "Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste" - Abt. III

21 7.2 Bei auftretenden Differenzen sollte zuerst der Ausgleich durch das direkte Gespräch ge- sucht werden. Zum Lösen von Konflikten stehen Klassensprecherinnen und Klassenspre- cher Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, -Vertrauenslehrerinnen und Vertrauensleh- rer sowie Konfliktlotsen zur Verfügung. Alle Angehörigen der Schule sind aufgefordert, sich sozial zu verhalten. Hierzu gehören Hilfsbereitschaft, Fairness, Sachlichkeit und To- leranz auf der Grundlage gegenseitiger Achtung. 7.3 Beschimpfungen, Beleidigungen und tätliche Auseinandersetzungen werden schuldiszip- linarisch und ggf. strafrechtlich verfolgt. 7.4 Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten; mitge- brachte Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden abgenommen und der Polizei übergeben. Die Schule behält sich unangekündigte Kontrollen vor. 7.5 Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler sowie fundamentalistischer Gesinnung werden nicht toleriert. Das Tragen von Bekleidung oder Zeichen wie Aufnähern, Aufkle- bern o. Ä., die als politisch radikale Symbole gedeutet werden können, sind auf dem Schulgelände verboten. 7.6 Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Konfliktes verpflichtende Gespräche geführt, innerschulische Maßnahmen ergriffen, schul-diszipli- narische Maßnahmen durchgeführt oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet. 7.7 Gewaltvorfälle sind in jedem Fall der Schulleitung zu melden. 7.8 Klassenkonferenzen oder die Schulleitung können nach vorheriger Anhörung der Be- troffenen als zusätzliche Erziehungsmaßnahme gemeinnützige Arbeit, wie z. B. das Fe- gen des Hofes anordnen. 8 Unfälle, Beschädigungen und außerordentliche Vorkommnisse 8.1 Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. 8.2 Gewaltanwendungen, Beschädigungen, Diebstähle oder ähnliche außerordentliche Vor- kommnisse sind dem entsprechenden Abteilungssekretariat oder dem Schulsekretariat zu melden. 8.3 Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Dies gilt auch für den Verlust von Wertsachen in den Sporthallen. 8.4 Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekretariat ab- zugeben. 8.5 Jeder Unfall einer Schülerin oder eines Schülers auf dem Schulweg oder auf dem Schul- gelände - auch ohne sofort sichtbare Folgen - ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Abteilungssekretariat zu melden.

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