Infobroschüre "Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste" - Abt. III
22 8.6 Auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und innerhalb des Schulgeländes sind alle Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei der Unfallkasse des Landes Berlin versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Verlassen des Schulgeländes z. B. in Freistunden prinzipiell erlaubt ist, dass während dieser Zeit der Abwesenheit je- doch der oben genannte Versicherungsschutz nicht besteht. Die Schülerinnen und Schüler - bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten - haben Kenntnisnahme der Schul- und Hausordnung schriftlich zu bestätigen. 9 Sonstiges 9.1 Autos und Motorräder von Schülern/Schülerinnen dürfen auf den Parkplätzen neben der Turnhalle geparkt werden. Behindertenparkplätze sind für Berechtigte freizuhalten. 9.2 Der Kinderspielplatz gegenüber der Schule steht laut dem ,,Gesetz zum Schutz der öf- fentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ ausschließlich Kindern zur Verfügung. 9.3 Die Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen an der Louise-Schroeder-Schule ist Bestandteil der Hausordnung und wird als Anlage gesondert verteilt. Buß Schulleiter
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