Informationsbroschüre "Kaufl. für Büromanagement in freien Wirtschaft" - Abt. II - Schuljahr 2021/2022
21 Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt die Entschuldigungsregelung für Fehlzeiten. (3) Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vorher zu stellen. Für Beurlau- bungen bis zu drei Unterrichtstagen (bei Vollzeitunterricht) bzw. zwei Unterrichtstagen (bei Block- und Teilzeitunterricht) ist die Klassenleitung bzw. die Tutorin oder der Tutor zuständig. Über längere Beurlaubungen sowie über Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Abteilungsleitung. (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prüfung der Beurlaubungsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie der Leis- tungsstand berücksichtigt. (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet, dies der jeweiligen Abteilungsleitung zu melden. 5 Verhalten im Schulbereich 5.1 Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte dürfen während des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft nicht verwendet werden und sind nicht nur stumm, sondern grundsätzlich auszuschalten. Bei Verweigerung oder wiederholter Miss- achtung können die Geräte bis zum Unterrichtsende eingezogen werden. Werden Mo- biltelefone und/oder sonstige elektronische Kommunikationsgeräte während des Schrei- bens von Leistungsüberprüfungen, Klassenarbeiten oder Prüfungen eingeschaltet mitge- führt, wird dies grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet. 5.2 Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet die Lehr- kraft. 5.3 Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport von sper- rigen, schweren Gegenständen bestimmt. Schülerinnen und Schülern, die über einen Schlüssel verfügen, ist es nicht gestattet, andere Schülerinnen und Schüler mitzuneh- men. 5.4 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies gilt auch für E-Zigaret- ten und E-Shishas. Für Raucherinnen und Raucher ist eine außerhalb des Schulgeländes angelegte Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen vor der Haupteinfahrt ist uner- wünscht! 5.5 Das Mitführen jeglicher Art von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt. 5.6 Bei jeder Art von Beschädigungen, dazu zählen auch Schmierereien, werden Schadens- ersatzansprüche geltend gemacht. Zudem werden schuldisziplinarische Maßnahmen eingeleitet. In schweren Fällen wird Anzeige bei der Polizei erstattet. 5.7 Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein Leitbild ist die Berücksichtigung der Müll- trennung.
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