13. Jahrgangsstufe Fachoberschule (FOS13)

13. Jahrgangsstufe Fachoberschule (FOS13)

Durch diesen Bildungsgang sollen Absolvent:innen der Fachoberschule (mit Durchschnittsnote 2,8 und besser) die Möglichkeit erhalten, im direkten Anschluss an die Fachoberschule ohne Berufsausbildung eine Zugangsberechtigung zur Universität zu erwerben.

Im ersten Halbjahr der 13. Jahrgangsstufe fertigt der Schüler eine Facharbeit an, die mit einem Kolloquium abgeschlossen wird.

Die Abschlussprüfung besteht aus einer zentralen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Wirtschaftswissenschaft. Im Anschluss folgt darauf die mündliche Prüfung in mind. einem Fach.

Schüler:innen, die eine zweite Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 durchgehend belegt haben und dies mit der Zeugnisnote “ausreichend” oder besser nachweisen, haben die Fremdsprachenerfordernisse erfüllt und erwerben die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Der Nachweis kann auch mit dem Fremdsprachenzertifikat B1 extern erbracht werden.

Wir bieten die Möglichkeit an, in der 12. Jahrgangsstufe der zweijährigen Fachoberschule mit Französisch oder Spanisch als 2. Fremdsprache zu beginnen. 

Schüler:innen ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache erhalten die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), die zum Studium von Fächern an einer Universität berechtigt, die zur Fachrichtung Wirtschaft gehören (z. B. BWL, VWL, Wirtschaftsinformatik).

  • Fachoberschülerinnen und -schüler ohne Berufsausbildung
  • aus dem zweijährigen Bildungsgang der Fachrichtung Wirtschaft kommen
  • eine Durchschnittsnote auf dem Fachhochschulzeugnis von 2,8 oder besser ausweisen
  • Ausgefüllter Aufnahmeantrag (FOS13)
  • Zeugnis der Fachhochschulreife (liegt noch kein Abschluss vor, ersatzweise das letzte verfügbare Halbjahreszeugnis der Fachoberschule*
  • Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule (MSA)
  • lückenloser Lebenslauf 
  • 2 Lichtbilder
  • bei Bewerbern mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit der gültige Personalausweis oder Pass (Kopie) mit Nachweis über die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung

*Hinweis: Bewerber, die zur Zeit keine Fachoberschule besuchen, müssen außer dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule lückenlose Nachweise über ihre Tätigkeit seit dem Abgang der Schule vorlegen (z.B. Arbeitsbescheinigung).

✉ Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post oder per Mail an das Abteilungssekretariat an Frau Kauert.

Kontakt Abt. III


030 90189-4630

030 90189-4635

Abteilungsleitung

Christian

Herr Stangneth

Stellv. Abt.- Leitung

Niklas

Herr Gutjahr

Sekretariat

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Frau Kauert