Nicht zu vergessen: Das öffentliche Recht

Nicht zu vergessen: Das öffentliche Recht

Rechtsunterricht am OSZ

Nicht zu vergessen: Das öffentliche Recht

Die Rechtswissenschaft unterscheidet grundsätzlich zwei Rechtsbereiche: das öffentliche und das Privatrecht. Das Fach Recht und die übrigen rechtskundlich orientierten Fächer vermitteln im Wesentlichen Gegenstände des privaten Rechts. Privates Recht regelt die Beziehungen zwischen gleichgestellten Partnern, in der Regel Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen wie z. B. Verträge. Dieser Schwerpunkt ist für eine kaufmännische Ausbildung sinnvoll.

Der Bereich des öffentlichen Rechts, dort, wo der Staat beteiligt und den Privatpersonen übergeordnet ist, wird von den kaufmännischen Fächern überwiegend ausgeblendet. Hier hat unser OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung jedoch eine Sonderstellung, da wir in der Berufsschule und Fachoberschule verwaltungsbezogen, also mit Blick auf den staatlichen Sektor unterrichten und für die Verwaltung Mitarbeiter ausbilden. Dementsprechend gibt es hierzu eigene Fächer und einen besonderen Fachbereich: Verwaltungsbezogene Fächer. In den Fächern Verwaltungskunde und Öffentliches Recht werden überwiegend Staats- und Verfassungsrecht sowie Verwaltungsrecht gelehrt.

Aber auch in der Sozialkunde oder in der Politischen Weltkunde  sind öffentlich-rechtliche Themen relevant. Klassische Gegenstände sozialkundlicher Pläne sind Arbeits- und Berufsbildungsrecht (z. B. Ausbildungsvertrag, Tarifvertrag, Streik), Staats- und Verfassungsrecht (u.a. Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, Gesetzgebung, Grundrechte) sowie Sozialrecht (Recht der gesetzlichen Sozialversicherung, Sozialhilfe).